
Gebäudetyp E: einfach anders? – Neuregelungen und Folgen für die Vertragspraxis (Webinar | Online)
Am 06.11.2024 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ beschlossen. Die Neuregelungen sollen ggf. bereits ab Frühjahr 2025 in Kraft treten. Die zahlreichen Stellungnahmen betroffener Fachkreise zeigen jedoch schon jetzt, dass noch viele Fragen offen sind.
Inhalte:
- Ausgangspunkt: aRdT und „sicherheitstechnische“ Standards im Bauordnungsrecht
- Bedeutung, Funktion und Begriffsverständnis von aRdT im Bauvertragsrecht – aus historischer und systemischer Sicht
- Faktische und rechtliche Bedeutung von technischen Normen im öffentlichen und privaten Baurecht
- Neuregelung: aRdT und „Vermutungswirkung“: „sicherheitstechnische“ Standards – „Ausstattungs-/Komfortmerkmale“ – „sonstige Standards“ – was ist gemeint? Abgrenzungskriterien?
- Gebäudebauvertrag: wer ist „fachkundig“?
- Kritikpunkte der Fachkreise – oder: wo liegt der eigentliche „Hase im Pfeffer“?
- Fazit: was soll sich ändern – wo muss alles beim Alten bleiben? – vergleichende Betrachtung von aktueller Rechtslage und Neuregelungen
- Folgen für die Vertragspraxis
Referentin:
RAin Elke SchmitzKosten:
165,00 Euro zzgl. MwSt. (15 % Rabatt für DEN-Mitglieder nur 140,25€)
Eventdatum: Freitag, 11. April 2025 09:15 – 12:45
Eventort: Online
Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:
Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.
Berliner Straße 257
63067 Offenbach am Main
Telefon: +49 (69) 1382633-40
Telefax: +49 (69) 1382633-45
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